Beitragsordnung des Turn- und Sportvereins Egestorf e.V. in der Fassung vom 16.03.2026

(nachfolgend TSV Egestorf genannt)

Aus Gründen der Verständlichkeit und Lesbarkeit und zur Konzentration auf die wesentlichen
Sachverhalte wurde auf Genderformulierungen verzichtet und möglichst geschlechtsneutrale
Formulierungen gewählt. Falls das generische Maskulinum verwendet wird, sind damit
selbstverständlich alle Mitglieder gemeint.

Vorlage für diese Satzung war die „VIBSS-Mustersatzung“ sowie die Mustersatzung des Landesamtes
für Steuern Niedersachsen.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der
Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur vom Gesamtvorstand des TSV Egestorf
geändert werden

§ 2 Beschlüsse

  1. Über Höhe und Fälligkeit der Hauptvereinsbeiträge, Gebühren und Umlagen entscheidet die
    Mitgliederversammlung durch Beschluss.
  2. Über Höhe und Fälligkeit abteilungsspezifischer Beiträge entscheidet die
    Abteilungsversammlung. Sie bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands.
  3. Beschlüsse über Beitragsfestsetzungen sind den Mitgliedern mit der Beitragsordnung
    bekannt zu geben. Die Beitragsordnung wird dazu auf der Website des TSV Egestorf
    veröffentlicht.
  4. Die festgesetzten Beträge werden ab dem der Bekanntgabe folgenden Fälligkeitsdatum
    erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin
    festgelegt werden.

§ 3 Beiträge für den Hauptverein

Klasse

Beitrags-/Mitgliedsform

Beitragshöhe pro Monat

Klasse

1

Beitrags-/Mitgliedsform

Kinder und Jugendliche bis einschl. 17 Jahre

Beitragshöhe pro Monat

12,50 €

Klasse

2

Beitrags-/Mitgliedsform

Erwachsene ermäßigt:
Auszubildende, Studenten, Freiwilligendienstleistende,
bis einschl. 25 Jahre mit Nachweis;
Bedürftigkeit

Beitragshöhe pro Monat

12,50 €

Klasse

3

Beitrags-/Mitgliedsform

Erwachsene ab 18 Jahre bis einschl. 67 Jahre

Beitragshöhe pro Monat

16,00 €

Klasse

4

Beitrags-/Mitgliedsform

Erwachsene ab 68 Jahre

Beitragshöhe pro Monat

15,00 €

Klasse

5

Beitrags-/Mitgliedsform

Familien mit Kindern (der Beitragsklassen 1 und 2)

Beitragshöhe pro Monat

35,00 €

Klasse

6

Beitrags-/Mitgliedsform

Erwachsene, die nur am Wandern teilnehmen

Beitragshöhe pro Monat

5,00 €

Klasse

7

Beitrags-/Mitgliedsform

Begleitperson beim Kinderturnen

Beitragshöhe pro Monat

5,00 €

Klasse

8

Beitrags-/Mitgliedsform

Passive/fördernde Mitglieder

Beitragshöhe pro Monat

5,00 €

Klasse

9

Beitrags-/Mitgliedsform

Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende

Beitragshöhe pro Monat

frei

  1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 2 und 5 müssen beantragt und die
    Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
    Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der
    vorgegebenen Beträge. Die Ermäßigung gilt ab dem Fälligkeitstermin, der auf den
    Nachweis folgt, und dauert so lange, wie der Nachweis gültig ist. Eine rückwirkende
    Ermäßigung ist ausgeschlossen.
  2. Änderungen der persönlichen Angaben (u.a. Kontaktdaten und Bankverbindung) sind
    schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der ermäßigten
    Beitragsklassen (s. Satzung §10).
  3. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des
    Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und
    die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird am 15. des ersten Monats jedes Quartals fällig (Januar, April,
    Juli, Oktober) und per SEPA-Lastschriftmandat ab diesem Datum eingezogen.
  5. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis
    spätestens zum Fälligkeitstermin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €/Quartal
    auf das Vereinskonto des TSV Egestorf.
  6. Mitglieder der Beitragsklassen 6 und 7 nehmen an keinen anderen Sportangeboten teil.
    Mitglieder der Beitragsklasse 8 nehmen an gar keinen Sportangeboten teil.

§ 4 Beiträge für Abteilungen

Abteilung

Beitrag

Fälligkeit

Abteilung

Ju-Jutsu

Beitrag

3 €/Monat

Fälligkeit

1.2 und 1.8

Abteilung

Segeln

Beitrag

25 €/Jahr für Segler mit eigenem Boot
70 €/Jahr für Nutzer des Vereinsboots
0 €/Jahr für Teilnahme am Segler-Stammtisch ohne
aktives Segeln

Fälligkeit

15.2.

Abteilung

Tanzen

Beitrag

9 €/Monat und Person

Fälligkeit

1.2., 2.5., 1.8. und 1.11.

Abteilung

Tennis

Beitrag

40 €/Jahr für Kinder bis einschl. 10 Jahre
70 €/Jahr für Jugendliche und Erwachsene
ermäßigt (Beitragsklasse 2)
115 €/Jahr für Erwachsene

Fälligkeit

/

Abteilung

Volleyball

Beitrag

40 €/Jahr

Fälligkeit

2.5. und 1.11.

  1. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des
    geschäftsführenden Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von
    Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
  2. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre
    Abteilungsbeiträge bis spätestens zum Fälligkeitstermin auf das Vereinskonto des TSV
    Egestorf.

§ 5 Verfahren bei Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug können zunächst Rechnungen verschickt werden, sofern eine E-MailAdresse vorliegt.
  2. Ab 14 Tagen nach Fälligkeit werden Mahnungen verschickt. Die Zahlungsfrist für Mahnungen
    beträgt 14 Tage.
  3. Die 2. Mahnung enthält die Ankündigung der Streichung von der Mitgliederliste für den Fall,
    dass die offenen Beträge nicht innerhalb der Frist auf dem Vereinskonto eingegangen sind.
  4. Ist auch die 2. Mahnung erfolglos, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen
    weitergegeben.

§ 6 Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, usw.) können
    gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen und dem Mitglied mit
    der Anmeldung zum Sportangebot mitzuteilen sind.
  2. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind
    dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen (s. Satzung §10). Vor
    einem Lastschriftwiderspruch sollte Kontakt zur Geschäftsstelle aufgenommen werden, am
    besten per E-Mail (s.u.), um Fragen zur Abbuchung zu klären.
  3. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, zahlen zusätzlich zum
    Hauptvereinsbeitrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €/Quartal.
  4. Für die 1. Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5 € und für die 2. Mahnung in Höhe
    von 10 € erhoben.
  5. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die
    personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz
    gespeichert.

§ 7 Bankverbindung

Beiträge werden gemäß Satzung per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Kontoinhaber: TSV Egestorf e.V.
Bankverbindung: Stadtsparkasse Barsinghausen
IBAN: DE30 2515 1270 0000 1817 19
Barzahlungen und Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als
Zahlungen anerkannt.

§ 8 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur entsprechend der Regelungen in der Satzung des TSV Egestorf möglich.

§ 9 Gültigkeit der Beitragsordnung

  1. Diese Beitragsordnung wurde durch den Gesamtvorstand (für Abteilungsbeiträge) am
    02.03.2026 bzw. durch die Mitgliederversammlung (für Hauptvereinsbeiträge und Gebühren)
    am 15.03.2026 beschlossen und am 16.03.2026 veröffentlicht.
  2. Alle bisherigen Beitragsordnungen treten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung damit außer
    Kraft.

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