Beitragsordnung des Turn- und Sportvereins Egestorf e.V. in der Fassung vom 16.03.2026
(nachfolgend TSV Egestorf genannt)
Aus Gründen der Verständlichkeit und Lesbarkeit und zur Konzentration auf die wesentlichen
Sachverhalte wurde auf Genderformulierungen verzichtet und möglichst geschlechtsneutrale
Formulierungen gewählt. Falls das generische Maskulinum verwendet wird, sind damit
selbstverständlich alle Mitglieder gemeint.
Vorlage für diese Satzung war die „VIBSS-Mustersatzung“ sowie die Mustersatzung des Landesamtes
für Steuern Niedersachsen.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der
Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur vom Gesamtvorstand des TSV Egestorf
geändert werden
§ 2 Beschlüsse
- Über Höhe und Fälligkeit der Hauptvereinsbeiträge, Gebühren und Umlagen entscheidet die
Mitgliederversammlung durch Beschluss. - Über Höhe und Fälligkeit abteilungsspezifischer Beiträge entscheidet die
Abteilungsversammlung. Sie bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands. - Beschlüsse über Beitragsfestsetzungen sind den Mitgliedern mit der Beitragsordnung
bekannt zu geben. Die Beitragsordnung wird dazu auf der Website des TSV Egestorf
veröffentlicht. - Die festgesetzten Beträge werden ab dem der Bekanntgabe folgenden Fälligkeitsdatum
erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin
festgelegt werden.
§ 3 Beiträge für den Hauptverein
Klasse
Beitrags-/Mitgliedsform
Beitragshöhe pro Monat
Klasse
1
Beitrags-/Mitgliedsform
Kinder und Jugendliche bis einschl. 17 Jahre
Beitragshöhe pro Monat
12,50 €
Klasse
2
Beitrags-/Mitgliedsform
Erwachsene ermäßigt:
Auszubildende, Studenten, Freiwilligendienstleistende,
bis einschl. 25 Jahre mit Nachweis;
Bedürftigkeit
Beitragshöhe pro Monat
12,50 €
Klasse
3
Beitrags-/Mitgliedsform
Erwachsene ab 18 Jahre bis einschl. 67 Jahre
Beitragshöhe pro Monat
16,00 €
Klasse
4
Beitrags-/Mitgliedsform
Erwachsene ab 68 Jahre
Beitragshöhe pro Monat
15,00 €
Klasse
5
Beitrags-/Mitgliedsform
Familien mit Kindern (der Beitragsklassen 1 und 2)
Beitragshöhe pro Monat
35,00 €
Klasse
6
Beitrags-/Mitgliedsform
Erwachsene, die nur am Wandern teilnehmen
Beitragshöhe pro Monat
5,00 €
Klasse
7
Beitrags-/Mitgliedsform
Begleitperson beim Kinderturnen
Beitragshöhe pro Monat
5,00 €
Klasse
8
Beitrags-/Mitgliedsform
Passive/fördernde Mitglieder
Beitragshöhe pro Monat
5,00 €
Klasse
9
Beitrags-/Mitgliedsform
Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende
Beitragshöhe pro Monat
frei
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 2 und 5 müssen beantragt und die
Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der
vorgegebenen Beträge. Die Ermäßigung gilt ab dem Fälligkeitstermin, der auf den
Nachweis folgt, und dauert so lange, wie der Nachweis gültig ist. Eine rückwirkende
Ermäßigung ist ausgeschlossen. - Änderungen der persönlichen Angaben (u.a. Kontaktdaten und Bankverbindung) sind
schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der ermäßigten
Beitragsklassen (s. Satzung §10). - Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des
Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und
die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze. - Der Mitgliedsbeitrag wird am 15. des ersten Monats jedes Quartals fällig (Januar, April,
Juli, Oktober) und per SEPA-Lastschriftmandat ab diesem Datum eingezogen. - Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis
spätestens zum Fälligkeitstermin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €/Quartal
auf das Vereinskonto des TSV Egestorf. - Mitglieder der Beitragsklassen 6 und 7 nehmen an keinen anderen Sportangeboten teil.
Mitglieder der Beitragsklasse 8 nehmen an gar keinen Sportangeboten teil.
§ 4 Beiträge für Abteilungen
Abteilung
Beitrag
Fälligkeit
Abteilung
Ju-Jutsu
Beitrag
3 €/Monat
Fälligkeit
1.2 und 1.8
Abteilung
Segeln
Beitrag
25 €/Jahr für Segler mit eigenem Boot
70 €/Jahr für Nutzer des Vereinsboots
0 €/Jahr für Teilnahme am Segler-Stammtisch ohne
aktives Segeln
Fälligkeit
15.2.
Abteilung
Tanzen
Beitrag
9 €/Monat und Person
Fälligkeit
1.2., 2.5., 1.8. und 1.11.
Abteilung
Tennis
Beitrag
40 €/Jahr für Kinder bis einschl. 10 Jahre
70 €/Jahr für Jugendliche und Erwachsene
ermäßigt (Beitragsklasse 2)
115 €/Jahr für Erwachsene
Fälligkeit
/
Abteilung
Volleyball
Beitrag
40 €/Jahr
Fälligkeit
2.5. und 1.11.
- Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von
Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren. - Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre
Abteilungsbeiträge bis spätestens zum Fälligkeitstermin auf das Vereinskonto des TSV
Egestorf.
§ 5 Verfahren bei Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug können zunächst Rechnungen verschickt werden, sofern eine E-MailAdresse vorliegt.
- Ab 14 Tagen nach Fälligkeit werden Mahnungen verschickt. Die Zahlungsfrist für Mahnungen
beträgt 14 Tage. - Die 2. Mahnung enthält die Ankündigung der Streichung von der Mitgliederliste für den Fall,
dass die offenen Beträge nicht innerhalb der Frist auf dem Vereinskonto eingegangen sind. - Ist auch die 2. Mahnung erfolglos, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen
weitergegeben.
§ 6 Gebühren
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, usw.) können
gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen und dem Mitglied mit
der Anmeldung zum Sportangebot mitzuteilen sind. - Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind
dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen (s. Satzung §10). Vor
einem Lastschriftwiderspruch sollte Kontakt zur Geschäftsstelle aufgenommen werden, am
besten per E-Mail (s.u.), um Fragen zur Abbuchung zu klären. - Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, zahlen zusätzlich zum
Hauptvereinsbeitrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €/Quartal. - Für die 1. Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5 € und für die 2. Mahnung in Höhe
von 10 € erhoben. - Die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die
personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz
gespeichert.
§ 7 Bankverbindung
Beiträge werden gemäß Satzung per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Kontoinhaber: TSV Egestorf e.V.
Bankverbindung: Stadtsparkasse Barsinghausen
IBAN: DE30 2515 1270 0000 1817 19
Barzahlungen und Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als
Zahlungen anerkannt.
§ 8 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur entsprechend der Regelungen in der Satzung des TSV Egestorf möglich.
§ 9 Gültigkeit der Beitragsordnung
- Diese Beitragsordnung wurde durch den Gesamtvorstand (für Abteilungsbeiträge) am
02.03.2026 bzw. durch die Mitgliederversammlung (für Hauptvereinsbeiträge und Gebühren)
am 15.03.2026 beschlossen und am 16.03.2026 veröffentlicht. - Alle bisherigen Beitragsordnungen treten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung damit außer
Kraft.