Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Hygienerichtlinien TSV Egestorf

 

Hygienerichtlinien TSV Egestorf 

Vorbemerkung 

Diese Hygienerichtlinien des TSV Egestorf sollen die Erfordernisse der „Wiederaufnahme“ des Sportbetriebes, nach den notwendigen Schließungen auf Grund der Covid19 Epidemie, in hygienischer Hinsicht abdecken. Notwendige Ergänzungen, z.B. durch weitere Öffnungen der 

Sportmöglichkeiten, werden zum dann gegebenen Zeitpunkt eingepflegt. 

Der Richtlinien sind als Ergänzung zu den sportspezifischen Vorgaben der einzelnen Fachverbände und zur „Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ vom 5. Mai 2020. 

Sie gelten für alle Sportarten und Sparten/Kurse des TSV Egestorf auf der gesamten Anlage des TSV Egestorf und im übertragenen Sinn auch für „Außenanlagen“, sowie bei der Nutzung anderer Einrichtungen. 

Die Richtlinien sind für alle Mitglieder, Trainer, Übungsleiter und Teilnehmer von Kursen verbindlich, sie können sich an diesem Rahmenplan orientieren und sind gehalten, ihn in ihrer Sportpraxis umzusetzen. 

Der Rahmenplan gliedert sich in: 

1. Persönliche Hygiene 

2. Hygiene im Sanitärbereich/ Umkleideräume 

3. Hygiene im Außenbereich 

4. Infektionsschutz beim Sport / Training 

5. Wettbewerbe und Veranstaltungen 

6. Wegeführung 

7. Meldepflicht 

8. Hygienemanagement 

 

1. Persönliche Hygiene 

 

Die Übertragung des neuartigen Corona-Virus erfolgt von Mensch zu Mensch auf dem Weg der Tröpfcheninfektion. 

Dies geschieht vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. 

Darüber hinaus ist auch indirekt über die Hände, die dann mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. 

-2- 

-2- 

Wie in der Covid19 Praxis bewährt, sind daher folgende persönliche Regeln einzuhalten: 

 Kein Betreten bzw. keine Nutzung der Sportanlage bei Krankheitszeichen (z.B. Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) – das gilt für Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter ebenso wie für Aktive und Reinigungspersonal. 

 

 In der Heuschnupfenphase wird es schwierig sein zwischen Allergikern und anders Erkrankten zu unterscheiden. Kranke Spieler/innen müssen unbedingt zu Hause bleiben. 

 

 Allergiker sollen Taschentücher dabei haben und bei starkem Nießen den Platz rasch verlassen. 

 

 Es wird allen Teilnehmer/innen dringend empfohlen, während der Zeit in Gesellschaft anderer Menschen einen Mund-/Nasen-Schutz zu tragen. 

 

 Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten. 

 

 Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von berechtigten Personen nur unter Einhaltung des Abstandes von zwei Metern betreten werden. 

 

 Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist noch nicht gestattet, ebenso die Öffnung der Gesellschafts- und der Gemeinschaftsräume. 

 

 Mit den Händen nichts in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren (also nicht an Augen, Mund und Nase fassen) 

 

 Kein Verzehr von Speisen in den Sportanlagen 

 

 Gegenstände wie Trinkflaschen nicht mit anderen Personen teilen 

 

 Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken minimieren, z.B. nicht mit der vollen Hand oder den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen oder Türen offenstehen lassen 

 

 Husten- und Niesetikette beachten: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen, am besten von anderen Personen wegdrehen 

 

-3- 

-3- 

Handehygiene durch 

 Händewaschen mit Seife für mindestens 30 Sekunden, entscheidend ist der Einsatz von Seife, die Temperatur des Wassers ist nicht relevant. In den Toiletten ist daher für ausreichend Seife und Papierhandtücher gesorgt. 

 Händedesinfektion ist generell nur als Ausnahme und nicht als Regelfall zu praktizieren! Eine Händedesinfektion ist generell erforderlich nach Kontakt mit Blut, Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen (auch wenn Handschuhe getragen werden), nach dem Ablegen der Handschuhe und deren Entsorgung, sowie nach Kontakt mit an Infektionskrankheiten Erkrankten oder Erkrankungsverdächtigen. Dazu muss das Desinfektionsmittel in ausreichender Menge (ca. 3-5 ml) in die trockene Hand gegeben werden und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werde, dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. 

 

Ein geeignetes Händedesinfektionsmittel steht jederzeit in den jeweiligen Sportabteilungen des TSV Egestorf zur Verfügung. 

(Händedesinfektionsmittel enthalten Alkohol und dürfen nicht zur Desinfektion von Flächen verwendet werden. Es besteht Explosionsgefahr!) 

 In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Masken angebracht sein, hierzu sind die sportspezifischen Regelungen der Fachverbände zu beachten. 

 Die persönliche Körperhygiene nach dem Sport hat, aufgrund der geschossenen Umkleiden und Duschen, zu Hause zu erfolgen. 

 

2. Hygiene im Sanitärbereich/Umkleideräume 

 

Gem. Verordnung sind die Duschen und die Umkleideräume geschlossen, eine Nutzung ist untersagt. 

Die Nutzung der Toiletten im Außenbereich wird gestattet. 

In diesen Toilettenräumen sind Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. 

Auch im Bereich der Toiletten gilt die Abstandsregel von mindestens zwei Meter. 

Am Eingang der Toiletten wird durch einen gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich jeweils nur eine Person dort aufhalten darf. 

Die Toiletten werden regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel geprüft. 

3. Hygiene im Außenbereich 

 

Ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit der Viren deutlich zu reduzieren. Dieser Mindestabstand gilt nicht nur auf den Übungsbereichen der Sportanlage, sondern auch auf dem dazugehörigen Parkplatz und weiteren zur Anlage gehörenden Flächen. 

Körperkontakte müssen unterbleiben, das bedeutet, dass auch bei der Begrüßung bzw. der Verabschiedung auf Händeschütteln etc. verzichtet werden muss. Auch hier ist der Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. 

-4- 

-4- 

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen nur von den berechtigten Personen unter Einhaltung des Abstands von zwei Metern (am besten einzeln) betreten werden. Die Hygieneanforderungen müssen auch in diesen Räumlichkeiten eingehalten werden. 

4. Infektionsschutz beim Sport / Training 

 

Während des gesamten Trainings/sportlichen Betätigung muss ständig der Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. 

Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. 

Die Anreise zum Training hat individuell zu erfolgen (keine Fahrgemeinschaften) 

Sofern der Weg zum Training/Sportanlage zu Fuß absolviert wird, sei auch hier auf die Einhaltung der Abstandsregeln hingewiesen. 

Körperliche Hilfestellungen und „Trainingsspiele“ sind untersagt. 

Es werden verkleinerte Trainingsgruppen (bis zu fünf Personen)´gebildet, die im Idealfall auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen. 

Im Falle einer Ansteckung ist so nur eine kleine Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen. 

Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden ist vor allem die Nachverfolgung der Infektionsketten von höchster Bedeutung. 

Es wird eine Dokumentation, der beim Training/auf der Sportanlage anwesenden Personen (Name, Telefon, Datum, Uhrzeit), geführt, die im Falle einer Infektion umgehend dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden kann. 

Anlagen 1 - 3 

Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten werden konsequent eingehalten. 

Gemeinschaftlich genutzte Sportgeräte werden vor Aufnahme des Trainingsbetriebs, sowie nach Beendigung des Trainings dieser desinfiziert. Hierbei sind Flächendesinfektionsmittel, keinesfalls aber Mittel für die Händedesinfektion zu verwenden. 

In erster Linie bringen die Sportler/innen ihre eigenen Sportgeräte (z.B. Tennisschläger, Tennisbälle, Boulekugeln usw.) zum Training mit. 

Vor den jeweiligen Sportbereichen des TSV Egestorf, wie z.B. der Tennisanlage, den Bouleplätzen und dem Leichtathletikbereich sind zusätzlich sportartspezifische Verhaltensregeln veröffentlicht. 

Anlagen 4 – 6 

-5- 

-5- 

5. Wettbewerbe und Veranstaltungen 

 

Wettbewerbe und Veranstaltungen mit Zuschauern sind bis auf weiteres untersagt. 

6. Wegeführung 

 

Es darf zu keinem Kontakt zwischen den Sportlern/innen zu Zeiten der An- und Abreise kommen. 

Sportplätze werden erst nach kompletter Räumung betreten. 

Die Wartezonen und Wegeführungen (schwarz/gelbe Markierungen) sind zu beachten. 

Anlage 7 

7. Meldepflicht 

 

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i.V.m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen umgehend dem Gesundheitsamt zu melden. 

Die zentrale Corona-Hotline ist jeden Tag unter der Rufnummer 0511/120 6000 erreichbar 

8. Hygienemanagement 

 

Über die getroffenen Hygienemaßnahmen und Vorschriften werden die Trainerinnen und Trainer, die Sportlerinnen und Sportler, sowie bei Kindern auch die Erziehungsberechtigten, unterrichtet. 

Die Unterrichtung erfolgt: 

 in Informationsveranstaltungen 

 durch die Homepage des TSV Egestorf 

 durch Aushang auf der Anlage des TSV Egestorf 

 durch mehrfache Hinterlegung dieser Richtlinien auf der Anlage 

 

Für die Durchführung der Hygienemaßnahmen werden ein Hygieneplan und eine Hygienedurchführungsplanung erstellt. 

Anlage 8 und 9 

Eine Aufstellung der gesperrten Flächen und der „Beschilderungen wird erstellt. 

Anlage 10 

TSV Egestorf 

Geschäftsführender Vorstand 

Karl-Heinz Tiemann Frank Krone 

Egestorf, den 08.05.2020 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 10. Mai 2020

Weitere Meldungen